Rohrverbinder Dreiweg Eckstück / 90° Eckverbinder - Typ 18
Rohrverbinder 3-Wege-Eckstück / 90° Eckverbinder - Typ 18
Mit dem 3-Wege-Eckstück Typ 18 erhalten Sie einen 90°-Eckverbinder, mit dem Sie 3 Rohre mit gleichem Durchmesser in einem 90°-Winkel zueinander verbinden können. Der Rohrverbinder wird außen über die Rohre geschoben und sorgt somit für eine äußere Rohrverbindung. Zur Auswahl steht Ihnen der Eckstück-Rohrverbinder für die Durchmesser 26,9 mm (3/4"), 33,7 mm (1/2"), 42,4 mm (1 1/4"), 48,3 mm (1 1/2") und 60,3 mm (2"). Das Material des Rohrverbinders Typ 18 ist verzinktes Gusseisen.
Vorteile auf einen Blick:
Edelstahlschraube
Garantie bis 1500 N/m Belastung
kein Schweißen, somit keine Feuererlaubnis erforderlich
Keine Gewinde, keine Verschraubung
Mit einfachem Sechskantschlüssel montierbar
Vielseitiges System, vor Ort veränderbar
Lackierbar
Anwendungen:
Handläufe
Sicherheitsgeländer/Schutzbarrieren
Fallschutz
Sonstige Anwendungen für sicheres Arbeiten
Feste Geländer
Maschinenschutzvorrichtungen
Spielplätze
Technische Daten & Sicherheitshinweise
Geprüfte Qualität: Das Produkt wurde auf freiwilliger Basis auf die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen geprüft. Alle anwendbaren Anforderungen der Prüf- und Zertifizierordnung der TÜV SÜD Gruppe müssen erfüllt sein. Details siehe bitte: www.tuvsud.com/ps-zert
Anzugsdrehmoment der Klemmschraube: 39 Nm
max. Biegemoment: 1,25 kNm
max. Zugbeanspruchung: 8,0 kNm
Wichtige Hinweise zur Montage:
Für die Montage der Flansche bei Geländern müssen geeignete Befestigungsmaterialien (Schrauben und Dübel) in Bezug auf den baulichen Untergrund verwendet werden.
Die angegebenen Biegemomente gelten nur unter der Bedingung, dass die Rohrverbinder zur Boden- und Wandmontage auf einer ebenen Fläche montiert werden.
Durch den Einfluss dynamischer Belastungen können sich Schraubverbindungen lösen. Die Schraubverbindungen müssen in regelmäßigen Abständen überprüft und gegebenenfalls nachgezogen werden.
Die Intervalle sind abhängig von der jeweiligen Nutzung der Rohrverbinder und müssen von verantwortlichen Personen (zuständig ist der Betreiber) dokumentiert werden.